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Gesetzliche Vorschriften die für jedes Piercingstudio gelten - Spezielle Gesetze zum Piercen



Rechtlich gesehen ist das stechen eines Piercings eine strafbare Körperverletzung. Aus diesem Grunde lassen sich professionelle und seriöse Piercer vor dem Piercen eine Einverständniserklärung unterschreiben diese Einverständniserklärung bzw. der Dienstvertrag zum Piercen befreit den Piercer von eventuellen rechtlichen Folgen. Der Piercer ist verpflichtet, den Kunden vor dem Piercen über mögliche Gefahren und Folgen des Piercings zu informieren "Der Piercer hat eine Beratungspflicht". Weißt Sie der Piercer zum Beispiel vor dem stechen nicht auf mögliche Folgen wie entzündungen und Nervenschäden hin, so haben Sie die Möglichkeit einer Gerichtlichen Schmerzensgeldforderung.

Beispiel: (AG Neubrandenburg, AZ 18 C 160/00) 300 Euro Schmerzensgeld da dem Piercingprobanden durch eine Entzündung die Teilamputation der Zunge drohte.

Das Handwerk des Piercers befindet sich aus gesetzlicher Sicht in einer Grauzone, wer mit was für einer Qualifikation Piercen darf und wer nicht, wird in keinem Gesetz klar definiert. Allerdings kam das Verfassungsgericht Gießen mit Urteil vom 9. Februar 1999 AZ 8 G 2161/98 zu dem Entschluss, dass das Piercen, egal ob dabei lokale Anästhesie eingesetzt wird oder auch nicht, nur von Personen mit entsprechendem Fachwissen durchgeführt werden darf. So muß der Piercer mindestens eine Qualifikation zum Heilpraktiker besitzen, um Piercings stechen zu dürfen. Dieses Urteil wurde in der nächsten Instanz vom VGH Hessen mit Urteil vom 2. Februar 2000 AZ AZ 8 TG 713/99 abgeändert und insofern bestätigt, das zumindest für das Piercen mit lokaler Anästhesie, durch die Injektion eines Betäubungsmittels, Qualifiziertes Personal mit entsprechender Ausbildung wie Heilpraktiker oder Ärzte vorausgesetzt sind.

Grundsätzlich darf in Deutschland jeder gepierct werden, bei Geschäftsfähigen Kunden im Alter von 7 bis 17 Jahre muss sich der Piercer allerdings die schriftliche Einwilligung eines Elternteils (schriftliche Einverständniserklärung) vorlegen lassen. Beim Piercingtermin ist es von Vorteil, wenn ein Elternteil als Begleitung beim Piercen anwesend ist. So können die Eltern ebenso wie die zu Piercende Person über mögliche Risiken aufgeklärt werden. Viele seriöse Piercingstudios lehnen das Piercen bei unter 14 jährigen aus Gründen wie Wachstum, Allergieverursachung und Narbenbildung grundlegend ab. Im April 2008 wurde eine Gesetzesinitiative gestartet, die ein generelles Verbot von Körpermodifikationen bei Minderjährigen fordert, die Umsetzung ist jedoch noch nicht beschlossen sollte aber unbedingt erfolgen.

Änderung der Richtlinie 94/27/EG der EU am 27.9.2004



Diese Änderung sagt hauptsächlich aus das bei Piercingschmuck Erststeckern ein Grenzwert für Nickel für die Freisetzung sinnvoller ist als ein Grenzwert für den Gehalt. Das heißt Stahl Piercing Schmuck ist zugelassen wenn er nicht mehr als 0,2 µg/cm²/Woche Nickel abgibt dies ist unabhängig von der gesamt Masse an Nickel. Vor dem 27.09.2004 waren einige Stahlsorten verboten da die Gesamtmasse an Nickel überschritten wurde. Ein Testverfahren für diese Bestimmung ist unter Norm DIN EN 1811 festgelegt. Wenn schon Stahl verwendet wird sollte implantatsfähiger Stahl, der die ISO-Norm 5832-1 erfüllt, verwendet werden. Aufgepasst Stahl ist nicht gleich Titan wenn keine Informationen über die Zusammensetzung vorliegen sollte Titan, Teflon (PTFE) Gold oder Palladium zum Ersteinsatz benutzt werden.

Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG)



Das LMBG ist die Grundlage für das Ordnungsamt um seine Kontrollfunktion wahrzunehmen. Die Lebensmittelüberwachung (ein Teil des Ordnungsamtes) wacht über den ordnungsgemäßen Umgang von Schmuckstücken. Die Zuständigkeit leitet sich vom §5 des LMBG ab. Dort heißt es unter Absatz 6: "Bedarfsgegenstände im Sinne dieses Gesetzes [...] sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen [...]". In der siebten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung wird unter § 3 auf Anlage 1 verwiesen, die alle verbotenen Stoffe auflistet. In dieser wird festgelegt dass für die "Herstellung oder Behandlung von Ohrsteckern oder gleichartigen Erzeugnissen, hier: Piercing Schmuck, die dazu bestimmt sind, bis zur Abheilung des Wundkanals im menschlichen Körper zu verbleiben", Nickel verboten ist. In Bezug auf die Praxis bedeutet dies, dass der Nickelanteil nicht 0,05% Prozent übersteigen darf. In diesem Zusammenhang wird dann auch vom nickelfreien Stahl gesprochen. Chirurgenstahl erfüllt diese Bedingung nicht und wird aus diesem Grund für den Ersteinsatz nicht verwendet. Die ebensmittel- und Bedarfgegenständeverordnung ist somit die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)



Im BGB wird unter anderem die Geschäftsfähigkeit definiert. Dies wird in den Paragraphen §106,§107 & §113 geregelt. Daraus geht hervor, dass ein Minderjähriger nur teilgeschäftsfähig ist. Aus diesem Grund ist das Piercen von Minderjährigen verboten außer es liegt eine Genehmigung eines Erziehungsberechtigten vor. Die Teilgeschäftsfähigkeit soll den Jugendlichen auf die Volljährigkeit und der damit einhergehenden Vollgeschäftsfähigkeit vorbereiten. Bei der Teilgeschäftsfähigkeit haben die Erziehungsberechtigten immer ein Widerspruchsrecht und können einen Vertrag, den der Jugendliche geschlossen hat, für ungültig erklären.

Warum betreibt der Gesetzgeber diesen Aufwand?

In der Praxis hat sich gezeigt, dass Piercingschmuck mit Nickel im Zusammenhang mit offenen Wunden problematisch sind. Nickel wird vom Metall freigesetzt und gelangt über die Wunde in die Blutbahn des Trägers. Das kann dann zu einer Nickelallergie führen, die sich in Rötung der Haut, Juckreiz und/oder Ausschlag darstellen kann. Da Ende der achtziger Jahre die Nickelallergien sprunghaft zunahmen, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Nickelgehalt zu beschränken. Seit dem wurden die Gesetzestexte ständig erweitert und neusten Erkenntnissen angepasst.



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